Urteil des AG Marl vom 26.06.2008 zum Anspruch auf Auszahlung der Mehrwertsteuer nach Totalschaden bei Neuwerwerb eines Fahrzeuges nach 11 Monaten

Schafft sich der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte aufgrund der aktuellen Marktlage erst 11 Monate nach dem Unfallereignis ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug an, so ist der daraus entstehende Mehrwertsteuerschaden auch dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte in der Zwischenzeit ein minderwertigeres Fahrzeug angeschafft und bereits aus diesem Kauf die Mehrwertsteuer erstattet bekommen hat. Aus den Gründen: … … Urteil des AG Marl vom 26.06.2008 zum Anspruch auf Auszahlung der Mehrwertsteuer nach Totalschaden bei Neuwerwerb eines Fahrzeuges nach 11 Monaten weiterlesen